Neuerungen in der Pflegeversicherung

Liebe Kundinnen und Kunden,

wir möchten Sie darüber informieren, dass es auf Grund des Coronavirus SARS-CoV-2 gesetzliche Änderungen in der sozialen Pflegeversicherung gibt, die Sie in der schwierigen Situation in der Häuslichkeit entlasten sollen.

Dazu zählen Folgende:

  1. Pflegehilfsmittel nach SGBXI erhöhen sich auf 60€ bis 30.09.2020
    Solange die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite des Deutschen Bundestages besteht, wird Ihr Anspruch auf Pflegehilfsmittel um 20 € auf 60 € erhöht (Voraussetzung ist mind. der Pflegegrad 1). Diese Regelung (Covid-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung; Covid-19-VSt-SchutzV) gilt bis 30. September 2020.
  2. Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI für Pflegegeldempfänger: führen wir nun wieder ohne Einschränkungen unter Einhaltung der Hygienevorschriften durch. Vereinbaren Sie dazu gerne einen Termin mit uns ☎1689-100. Für den Fall, dass Sie auf Grund des Coronavirus ausdrücklich keinen Beratungsbesuch vor Ort durch uns wünschen, können wir diesen auch telefonisch mit Ihnen durchführen. Die Pflegekassen weisen darüber hinaus auch darauf hin, dass nicht stattgefundene Beratungsbesuche nicht nachgeholt werden müssen. Diese Regelung gilt ebenfalls bis zum 30. September 2020. Bitte beachten Sie, dass Ihnen das Pflegegeld in dieser Zeit nicht gekürzt werden darf.
  3. Verlängerung der Übertragbarkeit des Entlastungsbetrags in Höhe von 125 €: Die Übertragung des Leistungsanspruchs verlängert sich bis 30. September 2020 und verfällt damit nicht zum 30.06.2020

Scheuen Sie sich nicht uns anzurufen: ☎ 1689-100

Wir sind für Sie da! Und bitte bleiben Sie gesund!
Ihr Team der DiakonieSozialstation Mannheim